Freispruch
Frei·spruch
<Freispruchs, Freisprüche> der Freispruch SUBST rechtsw.: der Vorgang, dass der Richter dazu kommt, den Angeklagten freizusprechen Der Verteidiger plädierte auf Freispruch., Freispruch mangels BeweisenPONS GroÃwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Freiâ¢spruch
der; geschr; das Urteil eines Richters od. Gerichts, durch das ein Angeklagter freigesprochen wird <Freispruch (für jemanden) beantragen; auf Freispruch erkennen>TheFreeDictionary.com GroÃwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Freispruch
(ËfraiÊprÊx)substantiv männlich
Freispruch(e)s , Freisprüche (-ÊprÊçÉ)
Das Verfahren endete mit einem Freispruch.
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Thesaurus
Freispruch:
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Ãbersetzungen